Für Juden in Palästina und der Diaspora wird ferner die jährliche Tempelsteuer (zum Erhalt des Tempels) von zwei Drachmen erhoben (= 0,5 Schekel; es entspricht etwa einem doppelten Tagelohn). Es gibt im Tempelbereich dreizehn Opferstöcke für die Tempelsteuer. Um diesen Betrag darf die Steuer an Rom reduziert werden. Siehe den Verstoß gegen diese Regelung durch Pilatus, die Tempelsteuer zum Bau eines Aquädukts zu verwenden (vgl. Exkurs 14). Ferner besteht das oft erwähnte freiwillige Tempelopfer (vgl.
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